EASA Part 145 Instandhaltungsbetrieb

Für die Instandhaltung von Luft- und Raumfahrtkomponenten muss ein Unternehmen seine Kompetenz nach den Regularien der EASA (European Union Aviation Safety Agency) Part 145 unter Beweis stellen. Nur für unter diesen Anforderungen instandgehaltene und überprüfte Komponenten kann eine „Form 1“ ausgestellt und somit eine Lufttüchtigkeit bescheinigt werden, so dass diese Komponenten später im Luftfahrzeug verbaut und eingesetzt werden dürfen.

Die Betriebsgenehmigung als Instandhaltungsbetrieb nach EASA Part 145 wird von der jeweiligen National Aviation Authority (NAA), in Deutschland dem Bundesluftfahramt (LBA), erteilt.

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